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EU AI Act: Was Sie wissen müssen

Gilt für

Produkt: Server · Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte · Informationssicherheit · Compliance · Entscheider

Diese Seite ordnet die fünf Dokumente des Compliance-Pakets nach EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ein. Sie fasst nur zusammen, was in den Dokumenten selbst steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut der Dokumente.

Was die Dokumente in diesem Bereich sind

Die Dokumente bilden zusammen das Compliance-Paket nach EU AI Act für das basebox AI Management System. Sie sind versioniert: Compliance, Haftungsausschluss, Infrastruktur-Richtlinie und Sicherheitshinweise tragen den Stand Oktober 2025, das Modellregister den Stand Mai 2026 (Version 1.02). Der Inhalt wird hier nicht laufend nachgeführt. Wo sich das Produkt seitdem geändert hat, steht das auf der jeweiligen Seite unter Sicherheit & Compliance.

Dokument Inhalt
Compliance Rechtliche Einordnung, Pflichten von basebox und des Kunden, Modellkategorien, Ansprechpartner
Haftungsausschluss Rollenabgrenzung und Haftungsverteilung zwischen basebox und Kunde
Infrastruktur-Richtlinie Technische und organisatorische Maßnahmen mit Status je Maßnahme
Modellregister Ausgelieferte Modelle mit Herkunft, Lizenz, Version und Quantisierung
Sicherheitshinweise Hinweise für sicheren Betrieb, bekannte Grenzen, Meldung von Vorfällen

Die Rolle von basebox

Laut Compliance-Dokument handelt basebox als Supplier / Infrastrukturanbieter im Sinne von Art. 3 Nr. 23 EU AI Act. basebox stellt die Softwareumgebung bereit, bestimmt aber nicht Zweck, Einsatzart oder Inhalt der KI-Verarbeitung.

basebox ist nach dem Compliance-Dokument kein Provider (Art. 3 Nr. 2), weil keine neuen Modelle entwickelt oder trainiert werden, die Modelle nur quantisiert und sonst unverändert ausgeliefert werden und die Zweckbestimmung beim Kunden liegt.

Als Supplier übernimmt basebox nach Art. 25 unter anderem: keine Modelle, die gegen Art. 5 verstoßen; Dokumentation von Quelle, Lizenz und Version im Modellregister; Prüfung der Modelle auf dokumentierte Sicherheitslücken vor Auslieferung; unverzügliche Information betroffener Kunden und zuständiger Behörden bei bekannten systemischen Risiken oder sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Ihre Rolle und Ihre Pflichten als Deployer

Sie als Kunde sind Deployer (Art. 3 Nr. 4), wenn Sie das System betreiben oder mit Modellen nutzen. Das Compliance-Dokument nennt diese Pflichten:

  • Risikoklassifizierung des Einsatzes (High-, Limited- oder Minimal-Risk)
  • Überwachung und Logging der Systemnutzung
  • Human Oversight, also manuelle Kontrolle über KI-Ausgaben
  • Transparenz gegenüber Endnutzern, wenn KI-Inhalte erzeugt oder verwendet werden
  • Schulung des Personals (AI Literacy)
  • Einhaltung der DSGVO, insbesondere bei personenbezogenen Daten

Trainieren Sie ein Modell neu, stimmen Sie es fein ab, verändern Sie es oder stellen Sie es öffentlich bereit, werden Sie laut Haftungsausschluss selbst Provider mit den zugehörigen Pflichten (Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung). Closed-Source-Modelle sind nicht Teil der basebox-Distribution; Beschaffung, Lizenz und Datenschutz liegen dann bei Ihnen.

Cloud und Server

Das Paket bezieht sich auf basebox Server, die dedizierte Installation beim Kunden. Die Infrastruktur-Richtlinie gilt nach ihrem eigenen Wortlaut ausschließlich für basebox Server und nennt basebox Cloud ein separates Produkt ohne technische Verbindung zu Server-Installationen.

Für die basebox Cloud beschreiben die Seiten unter Sicherheit & Compliance Infrastruktur, Rollen und Auftragsverarbeitung: Cloud · Auftragsverarbeitung & Unterauftragsverarbeiter.

Kontakt

Fragen zum Compliance-Paket: datenschutz@basebox.ai.

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