Skip to content

Disclaimer

  • Version: 1.0
  • Stand: Oktober 2025

  • Geltungsbereich

Dieses Dokument beschreibt die rechtliche Rollenabgrenzung und Haftungsverteilung zwischen der basebox GmbH und den Nutzern (Kunden) des basebox AI Management Systems.

Es dient der Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten gemäß EU Artificial Intelligence Act (Verordnung (EU) 2024/1689).


  1. Rollen nach EU AI Act

basebox GmbH handelt als SUPPLIER / INFRASTRUKTURANBIETER im Sinne von Artikel 3 Nr. 23 EU AI Act.

Der Kunde gilt als:

– DEPLOYER (Artikel 3 Nr. 4), wenn er das System betreibt oder mit Modellen nutzt. – PROVIDER (Artikel 3 Nr. 2), sofern er eigene Modelle trainiert, feinabstimmt oder veröffentlicht.


  1. Verantwortungsgrenzen

basebox stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung, bestehend aus:

– der Management-Umgebung (Software), – der optionalen Bereitstellung ausgewählter Open-Source-Modelle (z. B. Llama 3.3 70B in quantisierter Form), – Schnittstellen (REST API, RAG-Komponenten).

Die Verantwortung für:

– Auswahl, Konfiguration und Einsatz der Modelle, – die Verarbeitung und Eingabe von Daten, – die Einhaltung datenschutz-, arbeits- und sicherheitsrechtlicher Vorschriften, – sowie für den sachgerechten Betrieb des Systems

liegt vollständig beim Kunden.


  1. Haftungsbegrenzung

basebox haftet nicht für Entscheidungen, Inhalte oder Ergebnisse, die aus der Nutzung von Modellen resultieren.

Ebenso besteht keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Eingaben, ungeeignete Einsatzszenarien, nicht autorisierte Modifikationen oder durch das Nachladen eigener Modelle entstehen.

Der Einsatz erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Modell- und Softwarelizenzen der Originalentwickler. Diese Lizenzen sind vom Kunden einzuhalten.


  1. Closed-Source-Modelle

Closed-Source-Modelle (z. B. OpenAI GPT-, Anthropic Claude-Reihe) sind nicht Bestandteil der basebox-Distribution.

Die Beschaffung und Nutzung solcher Modelle erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden, einschließlich aller Lizenz-, Datenschutz- und Exportpflichten.


  1. Änderungen durch den Kunden

Wird ein Modell von einem Kunden neu trainiert, feinabgestimmt, modifiziert oder öffentlich bereitgestellt, übernimmt der Kunde automatisch die Rolle des Providers nach Artikel 3 Nr. 2 EU AI Act und trägt die damit verbundenen Pflichten (Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung usw.).


  1. Verfügbarkeit und Sicherheit

basebox stellt sicher, dass die ausgelieferten Modelle und Softwarekomponenten keine bekannten verbotenen Praktiken nach Artikel 5 EU AI Act enthalten. Eine kontinuierliche technische Prüfung erfolgt vor jeder Veröffentlichung.


  1. Kontakt

basebox GmbH
Bahnhofplatz 3
86919 Utting am Ammersee
Deutschland

E-Mail: datenschutz@basebox.ai


  1. Schlussbestimmungen

Dieses Dokument ist Bestandteil des offiziellen Compliance-Pakets des basebox AI Management Systems.

Es dient ausschließlich der rechtlichen Klarstellung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

===========================================================