Licensed to be used in conjunction with basebox, only.
Disclaimer
- Version: 1.0
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Stand: Oktober 2025
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Geltungsbereich
Dieses Dokument beschreibt die rechtliche Rollenabgrenzung und Haftungsverteilung zwischen der basebox GmbH und den Nutzern (Kunden) des basebox AI Management Systems.
Es dient der Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten gemäß EU Artificial Intelligence Act (Verordnung (EU) 2024/1689).
- Rollen nach EU AI Act
basebox GmbH handelt als SUPPLIER / INFRASTRUKTURANBIETER im Sinne von Artikel 3 Nr. 23 EU AI Act.
Der Kunde gilt als:
– DEPLOYER (Artikel 3 Nr. 4), wenn er das System betreibt oder mit Modellen nutzt. – PROVIDER (Artikel 3 Nr. 2), sofern er eigene Modelle trainiert, feinabstimmt oder veröffentlicht.
- Verantwortungsgrenzen
basebox stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung, bestehend aus:
– der Management-Umgebung (Software), – der optionalen Bereitstellung ausgewählter Open-Source-Modelle (z. B. Llama 3.3 70B in quantisierter Form), – Schnittstellen (REST API, RAG-Komponenten).
Die Verantwortung für:
– Auswahl, Konfiguration und Einsatz der Modelle, – die Verarbeitung und Eingabe von Daten, – die Einhaltung datenschutz-, arbeits- und sicherheitsrechtlicher Vorschriften, – sowie für den sachgerechten Betrieb des Systems
liegt vollständig beim Kunden.
- Haftungsbegrenzung
basebox haftet nicht für Entscheidungen, Inhalte oder Ergebnisse, die aus der Nutzung von Modellen resultieren.
Ebenso besteht keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Eingaben, ungeeignete Einsatzszenarien, nicht autorisierte Modifikationen oder durch das Nachladen eigener Modelle entstehen.
Der Einsatz erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Modell- und Softwarelizenzen der Originalentwickler. Diese Lizenzen sind vom Kunden einzuhalten.
- Closed-Source-Modelle
Closed-Source-Modelle (z. B. OpenAI GPT-, Anthropic Claude-Reihe) sind nicht Bestandteil der basebox-Distribution.
Die Beschaffung und Nutzung solcher Modelle erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden, einschließlich aller Lizenz-, Datenschutz- und Exportpflichten.
- Änderungen durch den Kunden
Wird ein Modell von einem Kunden neu trainiert, feinabgestimmt, modifiziert oder öffentlich bereitgestellt, übernimmt der Kunde automatisch die Rolle des Providers nach Artikel 3 Nr. 2 EU AI Act und trägt die damit verbundenen Pflichten (Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung usw.).
- Verfügbarkeit und Sicherheit
basebox stellt sicher, dass die ausgelieferten Modelle und Softwarekomponenten keine bekannten verbotenen Praktiken nach Artikel 5 EU AI Act enthalten. Eine kontinuierliche technische Prüfung erfolgt vor jeder Veröffentlichung.
- Kontakt
basebox GmbH
Bahnhofplatz 3
86919 Utting am Ammersee
Deutschland
E-Mail: datenschutz@basebox.ai
- Schlussbestimmungen
Dieses Dokument ist Bestandteil des offiziellen Compliance-Pakets des basebox AI Management Systems.
Es dient ausschließlich der rechtlichen Klarstellung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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